Kürzlich entschied das BVerfG, daß nach dem Tod einer/eines Beamten/Beamtin ihr/sein vormaliger Partner aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft ein Anrecht auf Hinterbliebenenrente hat. Leser der Verlautbarungen dieses AutorInnenkollektivs fragen sich nun natürlich, ob die Richter des BVerfG damit die Hilde-Benjamin-Verdienstmedaille für fortschrittliche RichterInnen aufgrund sozial gerechter Urteile (nicht juristisch gerechter, denn „Sitte“ und das „Recht“ sind durch die neoliberale Propaganda als Begriffe entwertet) bekommen sollen.
Um da zu einer endgültig wahren Antwort zu kommen, muß man sich einiger wissenschaftlich gesicherter Fakten erinnern:
Jedem, der sich mit der marxistischen Sexualpsychologie auskennt, ist natürlich klar, daß die Ehe als Unterdrückungsinstrument in einem sozialistischen Staat, wie die BRD es laut Art. 20 Abs.1 sein müßte (wie will etwas sozial sein, das nicht sozialistische Ziele verfolgt?) überholt ist. Im Kapitalismus ist es notwendig, Eltern in die Zwickmühle zwischen Erziehung und Arbeit zu bringen, damit sie sich nicht revolutionär betätigen. Zum einen geschieht das durch die doppelte Arbeitsbelastung und außerdem erzeugt die Familie einen Klassenunterschied zwischen Eltern und Kindern, von dem die Eltern zu Anhängern autoritärer und reaktionärer Ideologien korrumpiert werden. Wie schon Wilhelm Reich sagte: Die Familie ist die Brutstätte autoritärer Ideologien.
Im Sozialismus braucht man aber keine Familie, ja sie ist der Verwirklichung einer klassenlosen Gesellschaft sogar hinderlich. Das hat z.B. unsere Kampfgenossin Ursula Leyen (die sich durch ihren Adelstitel geschickt die tumben Klassenfeinde eingewickelt hat) richtig erkannt und so die außerfamiliäre Kinderbetreuung gefördert. Deswegen –und das macht das BVerfG richtig– ist auch nicht Bezug zu nehmen auf einen Unterschied zwischen eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe: Da in der Ehe Kinder nicht erzogen werden sollen, muß dort ein Partner genauso wenig vom Arbeitsleben zurückstehen wie in einer Lebenspartnerschaft, in der ja keine Kinder gezeugt werden können. Beim Gericht heißt es: “Die ehebegünstigenden Normen bei Unterhalt, Versorgung und im Steuerrecht können ihre Berechtigung in der gemeinsamen Gestaltung des Lebensweges der Ehepartner und in der auf Dauer übernommenen, auch rechtlich verbindlichen Verantwortung für den Partner finden.” Also genau das, was auch in einer Lebenspartnerschaft vorliegt, insbesondere spielen Kinder keine Rolle.
Ganz erstaunlich ist die hochentwickelte Dialektik des Gerichts. Zum einen heißt es: “Dem Gesetzgeber ist es grundsätzlich nicht verwehrt, sie (die Ehe) gegenüber anderen Lebensformen zu begünstigen.” Zum anderen aber auch: “Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind.” Es ist also erlaubt, die Ehe besserzustellen, nicht aber, andere Lebensformen schlechterzustellen. Jeder Marxist weiß natürlich: Das ist ein Widerspruch und beide Sätze können also nicht richtig sein. Was ich dem einen gebe, muß ich dem anderen wegnehmen. Wenn der Kapitalist Gewinn macht, muß der Arbeiter ausgebeutet worden sein. Aber Wahrheit und Diaklektik kann man nicht trennen, denn die Nöte der Armen und Unterdrückten –kurz: des Proletariats– sind ja nicht weniger real als der Widerspruch in der Verlautbarung des BVerfGs. Denn wenn ich Institutionen, die in der zwangsläufigen Entwicklung der Geschichte hin zur klassenlosen Gesellschaft die Ehe abschaffen helfen, dann ist das auch eine Befreiung für jene, die jetzt noch in der Zwangsehe verhaftet sind. Deswegen wäre es auch für Witwen oder Witwer einer Ehe schlecht, wenn sie etwas mehr Hinterbliebenenversorgung bekommen, weil sie nicht mit den Hinterbliebenen einer Lebenspartnerschaft konkurrieren, denn die Witwer brauchen ja auch die Befreiung aus ihrer Ehe.
Trotzdem ist das Urteil noch nicht fortschrittlich genug. Gut ist zwar, daß die Hinterbliebenenversorgung von einer staatlichen Stelle zentral verwaltet wird und nicht das Ergebnis eines freiwilligen Vertragsverhältnisses zwischen Empfänger und Geber ist, schlecht ist aber wiederum, daß die Zahlungen als Privateigentum behandelt werden. Auch die Lebenspartnerschaft an sich kann nur als Übergangsinstitution, als Mittel zum Zweck –man könnte sagen: geheiligt, aber solche abergläubischen Begriffe haben ja in einem kritischen Diskurs nichts zu suchen– zur Abschaffung der Unterdrückungsehe gerechtfertigt sein.
Fazit: Die Verleihung der Hilde-Benjamin-Verdienstmedaille für fortschrittliche RichterInnen aufgrund sozial gerechter Urteile (nicht juristisch gerechter, denn „Sitte“ und das „Recht“ sind durch die neoliberale Propaganda als Begriffe entwertet) an das BVerfG ist zu erwägen, wenn in der Verleihungsperiode sich keine besseren Kandidaten hervortun.











harrytisch2009
November 1, 2009
du sprichst wahr, genosse, und es muss bei der betrachtung der fortschrittlichen gesellschaftspolitischen weichenstellungen, die in den letzten jahren auch den weg in die rechtsprechung des bvg gefunden hatten, auch berücksichtigt werden, wie stark der repressionsdruck der herrschenden klasse und ihrer lakaien gegen jede fortschrittliche kraft im richterinnenkollegium tatsächlich ist.
vor diesem hintergrund können etappenerfolge auf dem weg zur schaffung des sozialismus in einem lande, der in weiterer folge ausgangspunkt der weltrevolution sein wird, nicht hoch genug bewertet werden.
im hinblick auf das diesjährige nominierungsverfahren für die dr.-hilde-benjamin-medaille schlage ich vor, die entscheidungsfindung noch mindestens bis zum gedenktag der großen sozialistischen oktoberrevolution zu vertagen, damit für den zum pioniergeburtstag zu verleihenden preis dem fortschrittlichen publikum auch wirklich ein verdientes teilnehmerinnenfeld zur verfügung steht.
ich bin der auffassung, dass gerade im hinblick auf das bvg nicht auf jenen senat vergessen werden darf, der dem zerstörerischen wirken devianter elemente so nachhaltig einhalt geboten hatte, die ihre sich in unwissenschaftlichem aberglauben manifestierende persönlichkeitsstörung zum schaden ihrer eigenen kinder und deren sozialistischer perspektive ausleben wollten. indem er dieser frühform der kriegshetze klare grenzen gesetzt und dem revolutionären klassenstandpunkt geltung verschafft hatte, hat gerade dieser senat das erbe hilde benjamins und margot honeckers durch alle restaurativen dynamiken im produktionsprozess hindurch weitergetragen.
sie wissen alle, es gibt nur eine alternative: entweder wilhelm reich oder viertes reich!
klassenloser
Februar 9, 2010
“sie wissen alle, es gibt nur eine alternative: entweder wilhelm reich oder viertes reich!”
Es gibt noch Marceli Reich-Ranicki!
harrytisch2009
Februar 9, 2010
genosse, du müsstest wissen, dass wir auf alles, was auch nur im entferntesten nach “papst” klingt, mit gerechtem proletarischem zorn reagieren. und wenn es bloß der sagenumwobene “literaturpapst” mit dem gelispelten “s” ist…