Innovation im Bildungswesen: Doktor auf Probe eingeführt!

Posted on Februar 24, 2011 von

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Wer sich bisher darüber geärgert hat, daß er oder sie einen Doktortitel führen mußte, obwohl ihm/ihr dieser im späteren Leben lästig wurde, darf nun Hoffnung schöpfen: die Universität Bayreuth hat aus gegebenem Anlaß den Doktor auf Probe eingeführt.

Ohne Zweifel ist diese Erweiterung des akademischen Kulanzspektrums auf unsere propagandistischen und wissenschaftlichen Vorarbeiten zurückzuführen, die auch schon zu Produktinnovation im Bereich der Körperpflege geführt haben. Vielen werden leider dem Ernst der Situation nicht gerecht und versuchen es musikalisch zu überspielen.

Bisher war nur der Fall bekannt, daß man in der Midlife-Krise feststellen mußte, daß man mit einem fehlenden Doktortitel die Schwesternschülerin schwerer rumkriegte. Dies ließ sich leicht durch eine „Promotion light“ lösen, sofern man ein abgeschlossenes Medizinstudium aufwies.

Der umgekehrte Fall aber, daß man, obwohl man bereits in Outfit und Frisur sich auf die jüngere Generation eingestellt hatte, dann an der Disco vom Türsteher wegen seines Doktor-Titels abgewiesen wurde, war schon schwerer zu korrigieren. Man war dann stark in der Partnerwahl eingeschränkt, mußte sich etwa mit Portalen wie Elite-Partner o.ä. begnügen.

Dieses durch die Ein-Kind-Politik, die dazu neigt, einen Jungen-Überschuß mit überdurchschnittlich hoher Bildung zu generieren, bedingte demographische Problem ist nun durch die Universität Bayreuth um eine innovative Lösung bereichert worden.

Bekanntlich läßt sich die Erarbeitung einer Dissertation nicht ohne weiteres mit den sonstigen Pflichten eines Familienvaters und Berufstätigen vereinbaren, so daß man hier auf fremde Hilfe angewiesen ist, will man dennoch um die Hand der angestrebten Partie von höherem Stande anhalten und seine dem Schwiegervater gegebenen Zusicherungen einhalten.

Lief man dabei bisher die Gefahr, durch unrichtiges Zitieren später degradiert oder aus dem Dienst entfernt zu werden, so gibt es nun die Möglichkeit, den Doktortitel erst auf Probe zu erwerben und ihn später bei Nichtgefallen zurückzugeben. Anders als bei dem etwas ehrenrührigen Verfahren der Promotionsentziehung aufgrund von z.B. Plagiatsvorwürfen wird hier dem Doktoranden die Möglichkeit an die Hand gegeben, zuerst „summa cum laude“ auf Probe zu promovieren und den Titel anschließend erst überprüfen zu lassen bzw. auch, wie im Anlaßfall, nach erreichtem Karriereziel ganz auf ihn zu verzichten. Diese Regelung birgt bildungspolitischen Sprengstoff.

Wir finden, die Universität Bayreuth hat hierfür die Schaffung eines eigenen Exzellenzclusters Jurisprudenz verdient, zumindest auf Probe und bis sich die Praxistauglichkeit dieses fortschrittlichen Promotionsverfahrens erwiesen hat. Zugleich sollte ein Sonderforschungsbereich der Deutschen Forschungsgemeinschaft gegründet und finanziert werden, das sich mit den Berufswegen fest und auf Probe promovierter Kandidaten vor und nach Rückgabe des Titels befaßt. Im Übrigen sollte das Hochschulrahmengesetz so geändert werden, daß Universitäten auch die ReHabilitation auf Probe einführen können, was den Kreis der mit einer venia legendi versehenen ohne große Investitionen erheblich erweitern könnte, ein gerade angesichts der demographischen Herausforderungen begrüßenswerter Schritt.